Beratungsbesuch
Ein Beratungsbesuch wird von zugelassenen Pflegediensten, wie dem PflegeFachwerk oder anerkannten Beratungsstellen in der häuslichen Umgebung des zu Pflegenden durchgeführt. Dieser ist gesetzlich verpflichtend, wenn die Pflege und Betreuung ausschließlich durch Angehörige in der häuslichen Umgebung durchgeführt wird. Denn der zu Pflegende erhält dafür Pflegegeld.
Pflegegeldempfänger sind nach § 37.3 SGB XI verpflichtet, einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) eines Pflegedienstes durchführen zu lassen. Der Pflegegeldanspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dem Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Darüber hinaus dienen die Besuche in aller erster Linie der Beratung der Angehörigen. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebetechniken, Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund.
Die Pflegefachkraft, die den Beratungsbesuch durchführt, kann Probleme erkennen und Ihnen Lösungen anbieten.